Blitzschutzbau Nordhessen GmbH
Richelsdorfer Straße 4
D-36208 Wildeck (Ortsteil Bosserode)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der Blitzschutzbau Nordhessen GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“).
Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) als auch gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB), soweit einzelne Regelungen nicht ausdrücklich auf Unternehmer beschränkt sind.
2. Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend.
Ein Vertrag kommt zustande durch:
- schriftliche oder mündliche Auftragserteilung des Auftraggebers und
- Auftragsbestätigung, Terminvereinbarung oder Beginn der Ausführung durch den Auftragnehmer.
3. Leistungsumfang und Ausführung
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder individuellen schriftlichen Vereinbarungen.
Die Ausführung der Blitzschutzarbeiten erfolgt grundsätzlich nach den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen technischen Regeln, insbesondere:
- Individuelle schriftliche Vereinbarungen
- DIN EN 62305 (VDE 0185-305) Teil 1–4
- VOB/B, sofern wirksam vereinbart
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Bei Bestandsanlagen oder besonderen baulichen Gegebenheiten können abweichende Ausführungen vereinbart werden.
4. Einbeziehung der VOB/B
Die VOB/B wird nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich vereinbart und dem Auftraggeber vor oder bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wurde.
Bei Verbrauchern gilt die VOB/B nur, soweit gesetzlich zulässig.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass:
- die Baustelle frei zugänglich ist,
- alle erforderlichen Unterlagen, Genehmigungen und Informationen rechtzeitig vorliegen,
- notwendige Nebenleistungen (z. B. Gerüste, Stromanschlüsse) bereitgestellt werden, sofern nicht anders vereinbart.
Verzögerungen oder Mehrkosten aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
6. Preise, Abrechnung und Zahlungsbedingungen
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage des Angebots oder der vereinbarten Einheitspreise und Kostensätze. Gewerkübliche Abweichungen sind zulässig.
Bei nicht vorhersehbaren Umständen (z. B. höhere Gewalt, zusätzliche Kundenwünsche, bauliche Abweichungen) ist der Auftragnehmer berechtigt, Nachträge zu stellen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlags- und Zwischenrechnungen zu stellen.
Rechnungen sind – sofern nicht anders vereinbart – sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar.
Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
7. Abnahme
Nach Fertigstellung der Leistungen ist die Abnahme unverzüglich durchzuführen.
Unternehmer haben erkennbare Mängel spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen schriftlich anzuzeigen.
8. Gewährleistung
Für Unternehmer gelten die Gewährleistungsregelungen der VOB/B, sofern diese wirksam vereinbart wurde, andernfalls die gesetzlichen Vorschriften des BGB.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Gewährleistung wird nur für normgerecht ausgeführte Leistungen übernommen.
Individuell vereinbarte Abweichungen begründen einen entsprechend angepassten Gewährleistungsumfang.
9. Haftung
Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt:
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
10. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis Eigentum des Auftragnehmers.
11. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Einzelheiten sind der Datenschutzerklärung auf der Webseite der Blitzschutzbau Nordhessen GmbH zu entnehmen.
12. Streitbeilegung
Der Auftragnehmer nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Hinweis gemäß § 36 VSBG:
Zentrum für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein
13. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand für Kaufleute und juristische Personen ist – soweit gesetzlich zulässig – Bad Hersfeld.
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Februar 2026